Gerüst mieten oder kaufen: die Kurzantwort
Mieten, sobald es um ein Fassaden-, Dach- oder Solargerüst für ein einzelnes Objekt geht. Kaufen nur, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
- Häufigkeit: Das Gerüst steht mehrmals pro Jahr im Einsatz.
- Infrastruktur: Lager, Fahrzeug und Platz für mehrere Tonnen Material sind vorhanden.
- Fachpersonal: Ein geschultes Team baut auf, prüft und übergibt das Gerüst.
Fehlt eine dieser Bedingungen, ist die Miete günstiger. Beim Rollgerüst liegt die Schwelle tiefer: Der Kauf kann sich schon ab rund 10 bis 30 Mietwochen lohnen.
Was in der Gerüstmiete enthalten ist
Der Mietpreis deckt die ganze Leistung vom Transport bis zum Abbau. Genau diese Positionen fehlen später in vielen Kaufrechnungen.
- Transport zur Baustelle und zurück
- Montage und Abbau durch geschulte Gerüstbauer
- Verankerung, Kleinmaterial und Gerüstbeläge
- Abnahme nach SN EN 12810/12811 mit Freigabeprotokoll
- Die ersten 4 Wochen Standzeit als Grundmiete
- Umbauten am Gerüst, wenn ein Gewerk es verlangt
Abgerechnet wird nach Gerüstfläche. Ein Fassadengerüst bis 10 m Höhe kostet CHF 11–16 pro m². Ab der fünften Woche läuft eine Wochenmiete von CHF 1.00–2.50 pro m². Alle Werte je Gerüsttyp stehen in der Mietstaffel mit Richtpreisen pro Quadratmeter.
Was ein eigenes Gerüst wirklich kostet
Der Kaufpreis des Materials ist nur der erste Posten. Sechs Kostenblöcke entscheiden, ob sich das eigene Gerüst rechnet.
Material
Gebrauchte Systemgerüste werden im Handel ab rund CHF 50 pro m² angeboten, ohne Mehrwertsteuer. Neues Material liegt darüber.
Verankerung
Gerüsthalter, Dübel und Ringschrauben verbrauchen sich je Einsatz. Dazu kommen die Löcher in der Fassade, die danach verschlossen werden.
Transport
Ein Stahlrahmengerüst wiegt rund 10–11 kg pro m². Für 160 m² sind das gut 1,7 Tonnen – mehrere Fahrten mit dem Anhänger.
Lager
Rahmen von 2 m Länge, Beläge bis 3 m und Kleinteile brauchen einen trockenen, abschliessbaren Platz. In der Stadt Zürich ist das ein eigener Kostenposten.
Arbeitszeit
Zwei Laien brauchen für ein Einfamilienhaus mehrere Tage für Auf- und Abbau. Ein eingespieltes Team schafft das an einem Arbeitstag.
Prüfung und Ersatz
Verbogene Rahmen, gerissene Beläge und fehlende Bordbretter müssen vor jedem Einsatz aussortiert und ersetzt werden.
Gebrauchtes Material lässt sich nach dem Projekt wieder verkaufen. Der Erlös hängt vom Zustand ab und deckt selten mehr als einen Teil des Kaufpreises. Wer auf den Wiederverkauf rechnet, sollte das Material bei Übernahme vollständig prüfen.
Rechenbeispiel: Reihenendhaus in Altstetten
Drei Fassadenseiten werden gestrichen, die Gerüstfläche beträgt 160 m². Der Maler braucht drei Wochen. So sehen die beiden Varianten nebeneinander aus.
Miete
rund CHF 2'200
- 160 m² × CHF 14
- Aufbau an einem Arbeitstag
- 3 Wochen Anstrich in der Grundmiete
- Abnahme und Abbau inbegriffen
Kauf
ab CHF 8'000
- 160 m² × rund CHF 50, gebraucht
- plus Anker, Transport und Lager
- Auf- und Abbau in Eigenleistung
- Prüfung und Haftung beim Käufer
Rein beim Material erreicht der Kauf die Miete erst beim vierten Einsatz. Montagezeit, Transport und Lager sind dabei noch nicht gerechnet. Ein Fassadenanstrich steht am selben Haus aber in aller Regel erst nach über zehn Jahren wieder an.
Das Beispiel gilt sinngemäss für jedes Einzelobjekt. Die Aufteilung der Anstrichkosten zwischen Maler und Gerüst zeigt der Ratgeber Fassade streichen mit Gerüstanteil.
Rollgerüst kaufen: wo sich der Kauf am ehesten rechnet
Beim Rollgerüst ist der Abstand zwischen Miete und Kauf kleiner. Ein Markengerät aus Aluminium nach SN EN 1004 kostet im Handel rund CHF 2'500–5'500. Die Miete beginnt bei CHF 180 pro Woche, mit Lieferung, Aufbau, Einweisung und Abholung.
Je nach Gerät liegt die Schwelle damit bei rund 10 bis 30 Mietwochen. Ein Malerbetrieb in Oerlikon, der das ganze Jahr Treppenhäuser und Fensterfronten streicht, erreicht sie schnell. Eine Eigentümerin, die einmal die Storen in Schlieren ersetzt, erreicht sie nie.
Beim Kauf zählt die Ausführung. Die Suva lässt ab 2 m Arbeitshöhe nur noch Rollgerüste mit permanenter Absturzsicherung zu. Im Freien darf bis 8 m Höhe gearbeitet werden, in Gebäuden bis 12 m. Günstige Baumarktgeräte ohne diese Sicherung erfüllen die Vorgaben nicht.
Die Montageregeln fasst die Suva auf ihrer Seite zu Rollgerüsten im sicheren Einsatz zusammen. Wer nur gelegentlich hoch muss, fährt mit einem Rollgerüst mit Einweisung zur Miete günstiger.
Wer ein Gerüst kauft, wird zum Gerüstersteller
Mit dem eigenen Gerüst wechselt die Verantwortung. Die Suva teilt die Pflichten auf drei Rollen auf: Bestellerschaft, Gerüstersteller und Benutzende. Wer selbst aufbaut, übernimmt die Rolle des Erstellers.
Der Ersteller baut nach den Regeln der Technik und nach den Vorgaben des Herstellers. Weicht der Aufbau von der Regelausführung ab, braucht es einen statischen Nachweis. Nach der Montage folgt die Übergabeprüfung, und nur der Ersteller darf das Gerüst später ändern.
Spürbar wird das, sobald ein Handwerker auf dem eigenen Gerüst arbeitet. Bei mehr als 3 m Absturzhöhe ist ein Fassadengerüst Pflicht, und der Malerbetrieb darf nur ein freigegebenes Gerüst benutzen. Fehlt das Protokoll, fehlt der Nachweis – und die Haftung bleibt beim Eigentümer.
Die Aufteilung beschreibt die Suva auf ihrer Seite zu Vorschriften und Verantwortlichkeiten bei Arbeitsgerüsten. Was eine Übergabe enthalten muss, zeigt unser Ratgeber zum Freigabeprotokoll und den zwölf Prüfpunkten.
Für Baubetriebe: wann sich ein eigener Gerüstpark rechnet
Maler, Dachdecker und Fassadenbauer rechnen anders als Hauseigentümer. Bei zwei oder drei Einsätzen pro Monat amortisiert sich das Material. Offen bleibt die Frage, ob die eigene Montage günstiger ist als die eingekaufte.
Viele Betriebe fahren deshalb zweigleisig. Rollgerüste und kleine Bockgerüste stehen im eigenen Lager, weil sie fast täglich gebraucht werden. Fassadengerüste ab zwei Geschossen werden gemietet – mit Statik, Verankerung und Abnahme aus einer Hand.
Für lange Projekte gibt es eine dritte Variante. Ab 3 Monaten Standzeit gelten gestaffelte Langzeit-Konditionen. Wie Miete, Lieferung und Montage zusammenspielen, beschreibt die Seite zur Gerüstvermietung mit Montage und Abbau.
Zürich: was beim eigenen Gerüst dazukommt
Steht das Gerüst auf dem Trottoir, braucht es eine Bewilligung des Tiefbauamts der Stadt Zürich. Das gilt unabhängig davon, wem das Material gehört. Gesuch, Gebühr und Fristen fallen auch beim eigenen Gerüst an.
In der Altstadt kommt die Logistik dazu. Im Niederdorf gelten Lieferfenster bis 09:00 Uhr, die Gassen sind schmal. Mit dem eigenen Anhänger und 1,7 Tonnen Material wird daraus schnell eine Frage der Machbarkeit.
An der Goldküste zählt das Gelände. Hanglagen in Küsnacht oder Zollikon verlangen höhenversetzte Gerüste und zusätzliche Verankerung. Ein Standardpaket aus dem Gebrauchthandel deckt solche Fälle oft nicht ab.
Zuständigkeit und Vorlauf für das Gesuch stehen in der Übersicht zur Trottoirbewilligung beim Tiefbauamt.
Gebrauchtes Gerüst kaufen: sechs Prüfpunkte
Wer trotzdem kauft, kauft meist gebraucht. Diese Punkte entscheiden, ob das Material auf der Baustelle einsetzbar ist.
- 01 Alle Teile vom selben System und Hersteller
- 02 Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers vorhanden
- 03 Rahmen gerade, Schweissnähte ohne Risse, Kupplungen gängig
- 04 Beläge ohne Bruch, Sicherungen gegen Abheben funktionstüchtig
- 05 Diagonalen, Bordbretter und Seitenschutz in voller Anzahl
- 06 Gerüsthalter und Anker in der Länge, die Ihre Fassade verlangt
Der erste Punkt ist der wichtigste. Die Vorgaben eines Herstellers gelten für sein System. Gemischte Teile verschiedener Hersteller sind davon nicht gedeckt – auch wenn sie mechanisch zusammenpassen.
Hinweis: Die Kaufpreise sind Richtwerte aus dem Handel, Stand Oktober 2026. Sie schwanken nach Hersteller, Zustand und Menge. Massgebend für den Aufbau sind die Bauarbeitenverordnung, die Suva-Regeln und die Angaben des Systemherstellers.