Absturzsicherungen

Absturzsicherung Zürich – SUVA-konform montiert

Eine Absturzsicherung in Zürich ist ab 3 m Absturzhöhe Pflicht – ohne Ausnahme. Fehlt der Schutz auf Ihrer Baustelle, drohen Baustopp und Bussen. Dachschutzgeländer, Sicherheitsnetze und Seitenschutz schützen Ihre Handwerker zuverlässig.

Gerüstbau Zürich montiert Absturzsicherungen in der Stadt, an der Goldküste und im Limmattal nach SN EN 12810/12811. Nach der Abnahme geht das Abnahmeprotokoll an die Bauleitung – griffbereit für jede SUVA-Kontrolle. Die Festpreis-Offerte liegt innert 48 Stunden vor. Jede Position einzeln aufgeschlüsselt.

Einsatzbereiche

Wann brauchen Sie eine Absturzsicherung?

Die SUVA schreibt Absturzsicherungen bei jeder Arbeit über 3 m Höhe vor. Fehlt die Sicherung, legt die SUVA die Baustelle sofort still. Diese Situationen erfordern eine professionelle Absturzsicherung:

Dachschutzgeländer bei Dacharbeiten

Dachdecker, Spengler und Solarmonteure arbeiten direkt an der Absturzkante. Ein Dachschutzgeländer sichert die Traufe ab – Pflicht bei jeder Arbeit über 3 m Höhe. Das Geländer wird am Gerüst befestigt und ragt über die Dachkante hinaus.

Sicherheitsnetze für Grossbaustellen

Auf Grossbaustellen in Zürich-West und Oerlikon fangen Sicherheitsnetze Personen und herabfallendes Material ab. Die Netze werden horizontal unter offenen Geschossdecken oder vertikal an Gebäudekanten gespannt. Besonders bei Rohbauten und Umbauten gefordert.

Seitenschutz bei Fassadenarbeiten

Fassadensanierungen erfordern dreiseitigen Seitenschutz an jeder Gerüstlage: Geländer, Knieleiste und Bordbrett. In der Altstadt und an der Bahnhofstrasse (Kreis 1) kommen zusätzlich Fangnetze zum Schutz von Passanten und Anwohnern dazu.

Dachfanglagen bei Neueindeckungen

Zwischen Traufe und Gerüst wird eine Fanglage gespannt – ein Netz oder Gitter, das Personen und Ziegel auffängt. Pflicht bei allen Dacharbeiten. In Höngg und Wiedikon ein häufiger Einsatz bei Einfamilienhäusern.

Absturzsicherung bei Solaranlagen-Montage

Solarmodule werden auf dem Dach montiert – direkt an der Absturzkante. Das Gerüst mit Dachschutzgeländer schützt Installateure und Material. Bei PV-Projekten am Zürichsee werden Gerüst und Absturzsicherung in einem Arbeitsgang aufgebaut.

Absturzsicherung Detailaufnahme: Seitenschutz und Dachschutzgeländer – Foto: KUGE Bau AG
Sicherheit & Normen

Absturzsicherung nach SUVA und Schweizer Normen

Jede Absturzsicherung wird nach SN EN 12810/12811 montiert. Diese Normen regeln Seitenschutz, Geländerhöhe, Bordbretter und Verankerung. Massgebend ist die SUVA-Richtlinie zur Absturzprävention. Die Montage erfolgt ausschliesslich durch geschulte Gerüstbauer.

Der dreiseitige Seitenschutz besteht aus: Geländer (Oberkante mindestens 1.0 m), Knieleiste auf halber Höhe und Bordbrett (mindestens 15 cm hoch). Bei Dacharbeiten kommt das Dachschutzgeländer dazu – es ragt über die Dachkante hinaus und verhindert Abstürze an der Traufe.

Nach dem Aufbau prüft der Gerüstbauer die gesamte Konstruktion. Das Abnahmeprotokoll geht an die Bauleitung – der offizielle Nachweis, dass die Absturzsicherung normkonform ist. Bei einer Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Zürich oder Küsnacht haben Sie damit alles griffbereit.

Ab 3 m
Absturzhöhe = Pflicht
1.0 m
Geländer-Mindesthöhe
SN EN 12810
Schweizer Norm
SUVA
Abnahmeprotokoll
Ablauf

So läuft die Montage der Absturzsicherung ab

Vom Anruf bis zur fertig montierten Absturzsicherung vergehen selten mehr als 5 Tage. Bei dringenden SUVA-Beanstandungen reagiert das Team innert 24–48 Stunden.

01

Anfrage & Situation klären

Projekt per Telefon, E-Mail oder Formular beschreiben. Wichtig: Gebäudetyp, Arbeitshöhe und Art der geplanten Arbeiten angeben. Fotos helfen bei der Einschätzung.

02

Festpreis-Offerte innert 48h

Detaillierte Festpreis-Offerte mit allen Sicherungsmassnahmen: Seitenschutz, Dachschutzgeländer, Fanglagen, Netze. Jede Position einzeln aufgeschlüsselt, keine Nachträge. Bei Standardprojekten oft am gleichen Tag.

03

Montage mit SUVA-konformer Abnahme

Das Team montiert die Absturzsicherung in 1–3 Tagen nach SN EN 12810/12811. Nach der Abnahme geht das Abnahmeprotokoll an die Bauleitung – der Nachweis, dass alle Sicherungen geprüft und normkonform sind.

04

Abbau nach Projektende

Arbeiten abgeschlossen? Anruf genügt. Abbau innert 2–3 Arbeitstagen. Bei Projektverlängerungen bleibt die Sicherung stehen – Sie zahlen die vereinbarte Wochenmiete weiter.

Gut zu wissen: Absturzsicherungen sind Teil jedes Dachgerüsts und Fassadengerüsts. Seitenschutz, Geländer und Bordbretter werden beim Gerüstaufbau automatisch mitgeliefert. Zusätzliche Fanglagen oder Sicherheitsnetze werden in der Offerte separat ausgewiesen.

Häufige Fragen

Fragen zur Absturzsicherung in Zürich

Die wichtigsten Fragen rund um Absturzsicherung, SUVA-Pflichten und Kosten. Weitere Antworten finden Sie in der vollständigen FAQ-Übersicht.

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?

Ab 3 m Absturzhöhe verlangt die SUVA eine Absturzsicherung – bei jedem Bauprojekt, ohne Ausnahme. Das gilt für Dacharbeiten, Fassadengerüste und Rohbauten gleichermassen. Fehlt die Sicherung, kann die SUVA die Baustelle sofort stilllegen.

Was kostet eine Absturzsicherung?

Die Absturzsicherung ist im Gerüstpreis enthalten. Seitenschutz mit Geländer, Knieleiste und Bordbrett gehört zur Standardausrüstung. Zusätzliche Dachfanglagen oder Sicherheitsnetze werden in der Offerte separat ausgewiesen – transparent und ohne versteckte Kosten.

Welche Dokumente erhalte ich nach der Montage?

Nach dem Aufbau geht das Abnahmeprotokoll an die Bauleitung. Es bestätigt, dass die Absturzsicherung geprüft, normkonform und einsatzbereit ist. Bei einer SUVA-Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Zürich oder Oerlikon haben Sie damit alles griffbereit.

Kann die Absturzsicherung nachträglich montiert werden?

Ja. Wenn die SUVA eine Beanstandung ausspricht, reagiert das Team innert 24–48 Stunden. Die fehlende Sicherung wird nachgerüstet – inklusive neuem Abnahmeprotokoll. Auch Erweiterungen an bestehenden Gerüsten sind jederzeit möglich.

Absturzsicherung in Zürich und der Region Zürich

Von der Altstadt bis Zürich-West sichert das Team Dächer, Fassaden und Rohbauten normkonform ab. Bei kurzfristigen SUVA-Beanstandungen steht die fehlende Sicherung innert 24–48 Stunden – inklusive neuem Abnahmeprotokoll für die Bauleitung.

In der Altstadt und an der Bahnhofstrasse (Kreis 1) kennt das Team die besonderen Anforderungen: enge Zufahrt, Anlieferung ausserhalb der Öffnungszeiten, Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Stadt Zürich und den Anwohnern. Für Baustellen in Oerlikon, Altstetten oder an der Goldküste plant das Team die Anlieferung vorausschauend.

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