Bewilligungen für Bauten und für die Beanspruchung von öffentlichem Grund regelt die Stadt Zürich. Das Gesuch stellt in der Regel der Bauherr oder das Generalunternehmen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden in der Altstadt kommen Auflagen der Denkmalpflege dazu. Das Gerüstkonzept wird dann vorab abgestimmt – das spart Rückfragen und Verzögerungen.
Die Gebühren der Stadt trägt der Bauherr; sie sind nicht im Gerüstpreis enthalten. Wie sich der Gerüstpreis zusammensetzt, lesen Sie auf der Preis-Seite.