Was kostet es, eine Fassade streichen zu lassen?
Ein Fassadenanstrich am Einfamilienhaus liegt in der Schweiz bei CHF 40–65 pro m² Fassadenfläche. Darin stecken Reinigung, Grundierung, zwei Deckanstriche und die Arbeitszeit des Malers. Das Gerüst rechnet der Gerüstbauer separat ab.
Drei Blöcke bestimmen die Rechnung. Wer sie einzeln kennt, erkennt sofort, wo eine Offerte teuer oder unvollständig ist.
Malerarbeit
CHF 40–65
pro m² Fassadenfläche
Reinigung, Grundierung, zwei Deckanstriche und Arbeitszeit
Fassadengerüst
CHF 11–30
pro m² Gerüstfläche
Montage, die ersten vier Wochen Miete und der Abbau
Zusatzpositionen
CHF 3–5
pro m² Netz-Zuschlag
Staubschutz, Bewilligung für Trottoir, Wochen über der Grundmiete
Den Malerpreis verschiebt der Zustand der Fassade am stärksten. Eine intakte Verputzfassade braucht Reinigung und Anstrich. Blättert der Altanstrich oder sind Risse zu spachteln, steigt der Aufwand deutlich. Die Gerüstseite ist berechenbarer – dort zählen Höhe, Grundriss und Standzeit. Alle Richtpreise nach Gerüsttyp stehen in der Übersicht der Preise pro m² nach Gerüsttyp.
Fassadenfläche und Gerüstfläche sind nicht dasselbe
Die Gerüstfläche fällt fast immer grösser aus als die Fassadenfläche. Der Maler rechnet die Wand, die er streicht. Der Gerüstbauer rechnet die Fläche, die das Gerüst einnimmt – und die reicht weiter.
Drei Gründe treiben den Unterschied. Das Gerüst läuft um jede Ecke herum und braucht dort Eckfelder. Es reicht über die Traufe hinaus, weil der oberste Geländerholm mindestens 80 cm über der höchsten Absturzkante liegen muss. Und es steht mit Abstand zur Wand, damit der Maler Platz hat.
Ein Reihenendhaus mit 145 m² zu streichender Fassadenfläche braucht rund 160 m² Gerüstfläche. Fenster- und Türöffnungen zieht der Maler ab einer gewissen Grösse ab, der Gerüstbauer nicht – das Gerüst steht auch vor dem Fenster.
Kurz gesagt: Rechnen Sie mit 10 bis 20 Prozent mehr Gerüstfläche als Fassadenfläche. Wer beide Offerten auf dieselbe Zahl umlegt, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Zürich streichen
Ein Reihenendhaus in Altstetten, drei Fassadenseiten, zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss. Der Anstrich dauert drei Wochen und bleibt damit in der Grundmiete des Gerüsts.
Das Gerüst macht hier rund 23 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Aufbau dauert einen Tag, der Abbau einen halben. Wie so eine Einrüstung im Detail aussieht, zeigt die Seite zum Fassadengerüst für den Maleranstrich.
Rechenbeispiel: Mehrfamilienhaus in Oerlikon
Ein Viergeschosser mit Volleinrüstung und Fassadennetz. Der Anstrich zieht sich über fünf Wochen, also eine Woche über die Grundmiete hinaus. Das Netz hält Farbnebel von den Nachbarparzellen fern.
Der Gerüstanteil steigt hier auf rund 32 Prozent. Höhe, Netz und jede Woche über der Grundmiete schlagen durch. Wer die Handwerkertermine eng taktet, drückt genau diesen Posten.
Ab welcher Höhe ist ein Gerüst Pflicht?
Ab 3 m Absturzhöhe ist ein Fassadengerüst vorgeschrieben. Das gilt für den Maler genauso wie für jedes andere Gewerk an der Fassade. Massgebend sind die Suva-Vorschriften für sichere Arbeitsgerüste.
Der oberste Geländerholm muss mindestens 80 cm über die höchste Absturzkante reichen. An einem zweigeschossigen Haus mit Dachgeschoss ist diese Marke schnell überschritten. Ein Anstrich am Erdgeschoss allein bleibt darunter.
Montiert wird nach SN EN 12810/12811. Nach dem Aufbau geht ein Abnahmeprotokoll an die Bauleitung oder den Bauherrn. Bei einer Kontrolle auf der Baustelle ist das Papier der Nachweis, dass die Einrüstung geprüft wurde.
Wann reicht ein Rollgerüst zum Streichen?
Für Arbeiten bis rund 5 m Höhe und kurze Standzeiten. Ein Garagenanbau, eine Gartenmauer oder die Fassade eines eingeschossigen Anbaus lassen sich damit streichen. Die Miete liegt bei CHF 120–220 pro Woche.
Ab einer Woche Standzeit oder auf abschüssigem Terrain kippt die Rechnung. Ein Rollgerüst muss täglich neu gestellt und gesichert werden, ein verankertes Fassadengerüst steht. Am Zürichberg oder in den Hanglagen im Seefeld ist ein verankertes System schneller und sicherer.
Wo die Grenze konkret verläuft, zeigt die Übersicht zum Rollgerüst für Arbeiten bis 8 m.
Was den Gerüstpreis beim Anstrich treibt
Vier Faktoren erklären fast jede Abweichung zwischen zwei Offerten für dasselbe Haus.
Gebäudehöhe
Bis 10 m kostet die Einrüstung CHF 11–16 pro m². Ab 20 m sind es CHF 22–30, weil Verankerung und Statik aufwendiger werden.
Grundriss
Erker, Balkone und Lauben brauchen Konsolen und Auskragungen. Ein glatter Baukörper in Altstetten rüstet sich schneller ein als ein Gründerzeithaus im Kreis 6.
Zufahrt
Lässt sich das Material direkt abladen, sinkt der Montageaufwand. In engen Gassen im Niederdorf trägt das Team von Hand.
Standzeit
Die ersten vier Wochen stecken in der Montage. Danach kostet jede Woche CHF 1.00–2.50 pro m². Ein Anstrich bleibt meist innerhalb der Grundmiete.
Eine Offerte mit einzeln aufgeschlüsselten Positionen macht diese Faktoren sichtbar. Pauschalpreise ohne Aufschlüsselung verstecken sie – und liefern später den Grund für Nachträge.
Zürich: Trottoir, Altstadt und Denkmalpflege
Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, braucht es eine Bewilligung. In der Stadt Zürich erteilt sie das Tiefbauamt, zuständig für Trottoirs und Strassenraum. Die Gebühr richtet sich nach beanspruchter Fläche und Dauer – ein Posten, der in einer seriösen Offerte auftaucht. Details dazu stehen bei der Stadt Zürich zur Nutzung von öffentlichem Grund.
Im Kreis 1 kommt die Denkmalpflege dazu. An geschützten Fassaden am Rennweg oder im Niederdorf sind Verankerungspunkte nicht frei wählbar. Dübel in historischem Mauerwerk brauchen Abstimmung, was Planung und Montagezeit verlängert.
Enge Gassen verlangen ausserdem Handtransport statt Kranabladung. Wer in der Altstadt streichen lässt, plant den Aufbau besser auf einen Randtermin. Welche Bewilligung wann nötig ist, klärt die Seite zum Gerüst auf öffentlichem Grund in Zürich.
Wann sich das Gerüst doppelt lohnt
Wenn mehrere Gewerke dieselbe Einrüstung nutzen. Das Gerüst kostet einmal, egal wie viele Handwerker darauf arbeiten. Wer den Anstrich mit Fensterersatz, Storenmontage oder Spenglerarbeiten bündelt, spart eine komplette zweite Einrüstung.
Die Rechnung ist eindeutig. Ein zweites Mal einrüsten kostet am Einfamilienhaus wieder rund CHF 2'200. Diesen Betrag spart, wer die Arbeiten in einem Zeitfenster plant. Verlängert sich die Standzeit dafür um zwei Wochen, kostet das bei 160 m² rund CHF 480 – ein Bruchteil davon.
Besonders lohnend ist die Kombination mit Dacharbeiten. Ein Dachfanggerüst für die Traufseite lässt sich auf das bestehende Fassadengerüst aufsetzen. Auch eine geplante Photovoltaikanlage passt ins selbe Zeitfenster; dafür braucht es ein Solargerüst für die PV-Montage.
Der richtige Zeitpunkt für diese Planung ist vor der ersten Offerte, nicht danach. Steht das Gerüst erst, ist die Reihenfolge der Gewerke schwer zu ändern.
Fassade selber streichen – rechnet sich das?
Die Farbe spart Geld, das Gerüst nicht. Material für einen Fassadenanstrich kostet CHF 8–15 pro m². Am Reihenendhaus mit 145 m² sind das rund CHF 1'700 statt CHF 7'500 – gespart wird die Arbeitszeit des Malers.
Die Einrüstung bleibt gleich teuer. Ein Fassadengerüst muss auch bei Eigenleistung normgerecht stehen, geprüft und freigegeben sein. Ein Rollgerüst deckt nur die Erdgeschosshöhe ab und ist ab 3 m Absturzhöhe keine zulässige Alternative.
Realistisch ist der Zeitaufwand einzuplanen: Reinigen, Ausbessern, Grundieren und zwei Anstriche ziehen sich am Einfamilienhaus über mehrere Wochenenden. Jede Woche zusätzliche Standzeit kostet ab Woche fünf CHF 1.00–2.50 pro m². Wer langsam arbeitet, verschenkt einen Teil der Ersparnis an die Gerüstmiete.
So kommen Sie zur belastbaren Offerte
Fünf Angaben genügen für eine verbindliche Gerüstofferte: Adresse, Anzahl Geschosse, wie viele Fassadenseiten eingerüstet werden, der geplante Zeitraum und ob eine Zufahrt zum Abladen besteht. Damit steht die Festpreis-Offerte innert 48h.
Holen Sie Maler- und Gerüstofferte getrennt ein. So sehen Sie beide Posten einzeln und können die Standzeit auf den Malerplan abstimmen. Bündelt ein Maler das Gerüst mit, steht es oft als Pauschale drin – dann fehlt die Grundlage zum Vergleich.
Wer die Kosten trägt, ist bei Mietobjekten und Stockwerkeigentum eine eigene Frage. Der Ratgeber dazu klärt, wer das Gerüst zahlt – Eigentümer, Mieter oder Stockwerkeigentümer.
Hinweis: Alle Beträge sind Richtwerte für die Region Zürich, Stand 2026, exklusive MWST. Massgebend ist die Offerte nach Sichtung des Objekts. Malerpreise stammen aus Schweizer Marktübersichten und variieren je nach Fassadenzustand.